Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge kommen erst durch die Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Sollte diese beim Kunden nicht binnen vier Wochen nach Eingang seiner Bestellung eingehen, ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden.

 

2. Für die Preisberechnung sind unsere jeweils geltenden Preislisten allein und ausschließlich verbindlich.

    Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und von uns bestätigt wurde, ohne Verpackung, Fracht oder Anlieferung sowie ausschließlich aller staatlichen Abgaben. Eine Transportversicherung wird von uns auf Wunsch des Kunden auf dessen Namen und Kosten abgeschlossen.

    Mangels anderweitiger Vereinbarungen ist die Ware bei uns abzuholen. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch bei Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, auch dann, wenn wir die Anlieferung selbst übernehmen und unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögern sich Versendung oder Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft.

 

3. Rechnungsbeträge sind sofort und mangels anderweitiger Vereinbarung ohne Skontoabzug zahlbar.

    Ersatzteile und Reparaturen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug bei Lieferung bzw. Ausführung zu bezahlen.

    Eingehende Zahlungen des Kunden tilgen die Schuld in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

    Bei Zielüberschreitung werden an Verzugszinsen die tatsächlich erwachsenen eigenen Bankkreditkosten, mindestens aber Zinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

    Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrech­nen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Ge­genforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

4. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie rechnen von dem Tage an, an welchem uns erteilte Aufträge klar gestellt und zu leistende Anzahlungen hier eingegangen sind.

    Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände wie z. B. höhere Gewalt, Mängel an Rohstoffen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung in un­serem Betrieb oder im Betrieb des Zulieferers oder Produzenten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Produktion bzw. Lieferung unmöglich, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.

 

5. Wird über die Verhältnisse des Bestellers, insbesondere über dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, Nachteiliges bekannt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Gegenwert der Lieferung im voraus zu verlangen, sowie Ratenzahlungen zu widerrufen.

 

6. Die Leistung erfolgt in handelsüblicher Qualität, Rügen offenkundiger Mängel müssen innerhalb 14 Tagen nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich bei uns eingehen. Eine Einlassung auf Mängelrügen nimmt uns nicht das Recht, Verspätung einzuwenden.

    Ist unsere Lieferung/Leistung mangelhaft, so können wir wahlweise nachbessern oder Ersatz liefern (Nacherfüllung). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder lassen wir eine angemessene Nachfrist verstreichen, ohne nachgebessert oder mangelfreien Ersatz geleistet zu haben, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

    Ansprüche wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder arg­listigen Verschweigens von Mängeln bleiben hiervon unberührt.

 

7. Für von uns zu vertretende Personenschäden haften wir pro Schadensereignis bis zu einem Betrag von EUR 500.000,00, für Sach­schäden bis zu einem Betrag von EUR 250.000,00. Wir haften jedoch nicht für Betriebsunterbrechungsschäden und entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit bei Schäden gegenüber Nichtkaufleuten zwingend gehaftet wird, bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Schadensersatzansprüchen, die auf eine Beschaffenheitsgarantie oder das arglistige Verschweigen eines Mangels zurückzuführen sind.

 

8. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr.

 

9. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.

    Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren besteht Einigkeit darüber, dass der Kunde uns Miteigentum an der neuen Sache einräumt im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

    Forderungen, welche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus der Weiterveräußerung der aus Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der entstehenden Ware herrühren, tritt der Kunde schon jetzt mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns ab, ebenso etwaige Ansprüche gegen einen Versicherer aus Beschädigung oder Untergang der Ware.

    Wir nehmen die Abtretungserklärung des Kunden an. Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 19% übersteigt.

 

10. Soweit unsere Leistungen in der Erstellung technischer Beratung, besonders der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, Rezepturen, Entwicklung und Verbesserung von Produkten usw. besteht, behalten wir uns sämtliche Rechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum an den Erzeugnissen, aber auch für das körperliche Eigentum an sämtlichen Zeichnungen, Mustern, Modellen usw.

    Jegliche Weitergabe, auch nur zur Ansicht, jede Art der Weiterversendung, des Nachbaus (ganz oder teilweise) ist untersagt und verpflichtet - unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche - zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Zeichnungen und Muster, von uns entwickelte Formen usw. sind auf Verlangen an uns zurückzugeben, ferner auf jeden Fall unaufgefordert dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

    Sofern wir Gegenstände nach Angaben oder Unterlagen des Kunden liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns von den Ansprüchen Dritter frei.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, auch bei Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Wagner Pflanzen-Technik GmbH.

 

12. Die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die vorstehenden ersetzt. Diese Bedingungen gelten auch für bereits laufende Verträge. Bei eventuell bestehenden Widersprüchen zwischen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Kunden gehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

13. Ist eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so bleiben die übri­gen hiervon unberührt.


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